von Buchs wegziehen
- Sämtliche Personen, die ins Ausland wegziehen
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einen anderen Kanton wegziehen
- Sämtliche ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsstatus N oder S
- Sämtliche Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht.
- Wochenaufenthalter
Kontakt
Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bei unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, müssen Sie uns ein Ausweisdokument (ID/Pass) vorweisen.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.
Die Abmeldung aus unserer Stadt ist gratis.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Frontoffice / Einwohnerdienste | 081 755 75 20 | einwohneramt@buchs-sg.ch |